Austauschpflicht für Heizungen: Diese Heizkessel müssen 2022 raus
Wie sagt man so schön: rien ne va plus – nichts geht mehr. Das gilt auch für alte Gerätschaften im Heizungskeller! Nach 30 Jahren ist jetzt Schluss für bestimmte Öl- und Gasheizungen, so legt es das Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020) fest. Vor 1992 eingebaute Heizkessel müssen dieses Jahr unter Umständen erneuert werden.
Alte Öl- und Gasheizungen auf dem Abstellgleis
Davon betroffen sind so genannte Standard- und Konstanttemperaturkessel, die mit Öl oder Gas betrieben werden. Niedertemperatur- und Brennwertkessel dagegen, fallen nicht unter die Regelung. Grundsätzlich gilt: Besitzer von Ein- und Zweifamilienhäusern, die schon lange in ihrer Immobilie wohnen, sind generell von der Austauschpflicht befreit. Wechselt der Eigentümer, gilt dann die Austauschpflicht.
Wärmewende im Eigenheim
Wer eine neue Heizung installieren lässt, sollte darauf achten, dass sie möglichst wenig Schadstoffe und Kohlendioxid (CO2) ausstößt. Zukunftsfähig sind Heizungen, die erneuerbare Energien nutzen. Diese schonen nicht nur das Klima, sondern verursachen auch weniger Kosten. Gerne stellen wir Ihre alte Heizung auf den Prüfstand, informieren Sie ausführlich zum Betriebsverbot bestimmter Gas- und Ölheizungen und beraten Sie rund um den Austausch.
Veröffentlicht am 22. Februar 2022